Dokumente beim Import aus der EU und Incoterms: wer zahlt den Transport?

Für den Import aus Spanien, Portugal, Frankreich oder Italien brauchen Sie eine Handelsrechnung, einen CMR-Frachtbrief und meist einen Lieferschein; Zoll und Zollanmeldung entfallen innerhalb der EU. Wer den Transport bestellt und bezahlt, regelt die Incoterms-Klausel im Kaufvertrag: bei EXW und FCA der Käufer, bei DAP und DDP der Verkäufer. Ausnahmen sind die Kanaren, Ceuta und Melilla, von dort braucht Ware Zollpapiere.

Welche Dokumente brauchen Sie beim Import aus der EU?

DokumentWer es ausstelltWorauf Sie achten sollten
HandelsrechnungVerkäuferIhre USt-IdNr., Lieferbedingung, Stückzahl und Wert
Lieferschein (Packliste)VerkäuferAnzahl Paletten und Positionen, Gewicht – muss mit der Realität übereinstimmen
CMR-FrachtbriefFrachtführer; unterschrieben von Absender, Frachtführer und EmpfängerStückzahl, Adressen, Unterschriften und eventuelle Vorbehalte

Der CMR-Frachtbrief belegt den Abschluss des Beförderungsvertrags und die Übernahme der Ware. Bei der Entladung tragen Sie dort Vorbehalte ein, wenn etwas fehlt oder beschädigt ist.

Incoterms: wer bestellt und bezahlt den Transport?

Die Incoterms sind Regeln der Internationalen Handelskammer, die festlegen, wer auf dem Weg der Ware Kosten und Risiko trägt. In der Bestellung sollte die Klausel mit Ort und Version stehen, etwa „FCA Valencia, Incoterms 2020“.

KlauselWer bestellt den TransportWer verlädtWann geht das Risiko auf den Käufer über
EXW – ab WerkKäuferVerkäufer ist nicht verpflichtetwenn der Verkäufer die Ware in seinem Lager bereitstellt
FCA – frei FrachtführerKäuferVerkäufer, wenn der Ort sein Betrieb istnach Verladung auf das Fahrzeug des Käufers
DAP – geliefert benannter OrtVerkäuferVerkäuferbei Lieferung am Bestimmungsort, vor der Entladung
DDP – geliefert verzolltVerkäuferVerkäuferwie DAP, zusätzlich trägt der Verkäufer die Einfuhrabgaben

EXW oder FCA? Der praktische Unterschied

Dokumente beim Import aus der EU und Incoterms: wer zahlt den Transport?

Bei EXW muss der Verkäufer die Ware formal nicht einmal verladen. Die meisten Lager tun es trotzdem, aber entsteht beim Verladen ein Schaden, trägt ihn der Käufer. FCA ist für Käufer meist sicherer: Der Verkäufer verlädt, und das Risiko geht erst auf dem Fahrzeug über. Bietet Ihr Lieferant EXW an, fragen Sie, ob er die Verladung übernimmt.

Der Verkäufer braucht außerdem einen Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat gegangen ist – für die Steuerbefreiung seiner Lieferung. Er kann Sie daher nach der Entladung um eine Kopie des unterschriebenen CMR bitten. Rechnen Sie damit und bewahren Sie den Frachtbrief auf.

Umsatzsteuer und Statistik – was nicht zum Transport gehört

Bei Käufen zwischen Unternehmen aus verschiedenen EU-Staaten versteuert in der Regel der Käufer im Bestimmungsland den innergemeinschaftlichen Erwerb. Wie genau Sie das buchen und ob Sie Intrastat melden müssen, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung; das ist nicht Teil des Transports.

Ausnahmen: Kanaren, Ceuta und Melilla

Die Kanarischen Inseln gehören zu Spanien und zum Zollgebiet der EU, liegen aber außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets. Ware von dort durchläuft deshalb wegen der Umsatzsteuer ein Zollverfahren. Ceuta und Melilla liegen außerhalb des Zoll- und des Steuergebiets. Die Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca) sind dagegen ganz normaler Teil der EU. Ausnahmen gibt es auch anderswo – in Italien etwa die Gemeinde Livigno.

Checkliste Dokumente

  1. Vor der Verladung: Stehen Ihre USt-IdNr. und die Lieferbedingung auf der Rechnung?
  2. Stimmt die Palettenzahl auf dem Lieferschein mit der Bestellung überein?
  3. Bei der Verladung: Hat der Absender den CMR unterschrieben, und ist die Stückzahl eingetragen?
  4. Bei der Entladung: Paletten zählen und Verpackung prüfen, bevor Sie den CMR unterschreiben.
  5. Nach der Entladung: Kopie des CMR aufbewahren – Verkäufer und Buchhaltung brauchen sie eventuell.

Was Sie Ihren Lieferanten fragen sollten

Dokumente beim EU-Import
Dokumente beim EU-Import
  • Welche Incoterms-Klausel bieten Sie an, und was kostet die Ware geliefert (DAP)?
  • Verladen Sie die Ware auf unser Fahrzeug, auch wenn Sie EXW verkaufen?
  • Schicken Sie Rechnung und Lieferschein vorab per E-Mail?

Was zu tun ist, wenn Ware beschädigt ankommt, beschreibt der Beitrag CMR-Haftung und Warenversicherung. Liegt der Transport bei Ihnen, fragen Sie ihn über den Preisrechner an.

Häufige Fragen

Fällt beim Import aus Spanien oder Italien Zoll an?
Nein. Zwischen EU-Staaten wird kein Zoll erhoben und keine Zollanmeldung abgegeben. Ausnahmen sind Gebiete außerhalb des Steuer- oder Zollgebiets, etwa die Kanaren.
Wer zahlt den Transport bei EXW?
Der Käufer. Er bestellt den Transport und trägt das Risiko ab dem Moment, in dem der Verkäufer die Ware in seinem Lager bereitstellt.
Was ist der Unterschied zwischen EXW und FCA?
Bei FCA verlädt der Verkäufer die Ware auf das Fahrzeug des Käufers, das Risiko geht erst danach über. Bei EXW ist der Verkäufer zum Verladen nicht verpflichtet.
Warum will mein Lieferant eine Kopie des CMR?
Er muss nachweisen, dass die Ware in einen anderen EU-Staat gelangt ist, um seine Lieferung von der Umsatzsteuer zu befreien.
Braucht Ware von den Kanaren Zollpapiere?
Ja. Die Kanaren liegen außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets, die Ware durchläuft daher ein Zollverfahren.