Frachtführerhaftung nach CMR, Warenversicherung und Schadensreklamation

Im internationalen Straßengüterverkehr haftet der Frachtführer nach dem CMR-Übereinkommen für Verlust und Beschädigung der Ware, jedoch nur bis 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm Rohgewicht der fehlenden oder beschädigten Ware. Bei leichter, wertvoller Ware deckt der Ersatz daher nur einen Bruchteil des Werts, und eine eigene Warenversicherung lohnt sich. Schäden müssen bei der Übernahme als Vorbehalt im CMR-Frachtbrief vermerkt werden, verdeckte Schäden schriftlich innerhalb von 7 Tagen.

Wofür der Frachtführer nach CMR haftet

Das CMR-Übereinkommen gilt für die entgeltliche grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße zwischen Staaten, von denen mindestens einer Vertragsstaat ist – also für alle Importe aus Spanien, Portugal, Frankreich und Italien. Der Frachtführer haftet für Verlust und Beschädigung von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für Lieferfristüberschreitung. Von der Haftung befreit ist er etwa, wenn der Schaden durch mangelhafte Verpackung, durch eine vom Absender vorgenommene Verladung, durch die Natur der Ware oder durch unvermeidbare Umstände entstanden ist.

Wie viel der Frachtführer ersetzt: 8,33 SZR je Kilogramm

Der Ersatz richtet sich nach dem Wert der Ware, darf aber 8,33 SZR je fehlendem oder beschädigtem Kilogramm Rohgewicht nicht übersteigen. Das SZR ist eine Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds; je nach Kurs entspricht die Grenze rund zehn Euro pro Kilogramm. Bei vollständigem Verlust wird zusätzlich die Fracht erstattet.

Beispiel (Richtwert)GewichtWarenwertHaftungsgrenze nach CMR
Palette Fliesen1.000 kgniedrig je kgdeckt meist den ganzen Schaden
Palette Kosmetik300 kghoch je kgdeckt nur einen Teil des Werts
Palette Elektronik200 kgsehr hoch je kgdeckt einen kleinen Bruchteil

Eine höhere Grenze lässt sich gegen einen mit dem Frachtführer vereinbarten Zuschlag durch Angabe eines höheren Warenwerts oder eines besonderen Lieferinteresses im Frachtbrief vereinbaren. Bei Verspätung ersetzt der Frachtführer höchstens die Fracht. Die Grenze gilt nicht bei Vorsatz oder einem dem Vorsatz gleichstehenden Verschulden.

Wann sich eine Warenversicherung lohnt

Frachtführerhaftung nach CMR, Warenversicherung und Schadensreklamation

Die Haftpflichtversicherung des Frachtführers deckt nur, was er nach CMR tatsächlich schuldet. Eine Warenversicherung (Transportversicherung) deckt den Warenwert gemäß Police – auch dort, wo der Frachtführer von der Haftung befreit ist. Sie lohnt sich, wenn:

  • die Ware einen hohen Wert je Kilogramm hat (Elektronik, Kosmetik, Arzneimittel, Markenware),
  • zerbrechliche Ware als Sammelgut mit mehreren Umschlägen fährt,
  • Sie regelmäßig importieren und ein einzelner Schaden Sie spürbar treffen würde.

Die Versicherung schließen Sie bei Ihrem Versicherer für eine einzelne Sendung oder als Jahrespolice ab. Sagen Sie uns vorher Bescheid, damit Sie dem Versicherer Strecke und Transportdaten nachweisen können.

Schaden reklamieren: Schritt für Schritt

  1. Bevor Sie den CMR unterschreiben, zählen Sie die Paletten und prüfen die Verpackung im Beisein des Fahrers.
  2. Tragen Sie einen konkreten Vorbehalt in den CMR ein – wie viele Stück fehlen, was wie beschädigt ist. „Unter Vorbehalt“ ohne Beschreibung reicht nicht. Lassen Sie den Fahrer gegenzeichnen.
  3. Fotografieren Sie beschädigte Ware, Verpackung, Laderaum und Kennzeichen.
  4. Verweigern Sie die Annahme nicht grundlos und bewahren Sie beschädigte Stücke und Verpackung für eine Besichtigung auf.
  5. Verdeckte Schäden, die bei der Übernahme nicht erkennbar waren, melden Sie schriftlich binnen 7 Tagen nach Ablieferung; Sonn- und Feiertage zählen nicht mit.
  6. Verspätungen reklamieren Sie schriftlich binnen 21 Tagen, nachdem Ihnen die Ware zur Verfügung gestellt wurde.
  7. Schicken Sie die Unterlagen – CMR mit Vorbehalt, Fotos, Rechnung mit Warenwert und Schadensaufstellung.

Ansprüche aus einer CMR-Beförderung verjähren in der Regel nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren. Hat eine Spedition den Transport organisiert, melden Sie den Schaden ihr – sie macht ihn beim Frachtführer geltend und hilft Ihnen mit den Unterlagen.

Was Sie den Frachtführer fragen sollten

CMR-Haftung und Versicherung
CMR-Haftung und Versicherung
  • Haben Sie eine gültige Frachtführerhaftpflichtversicherung, und mit welcher Deckungssumme?
  • Welche Ausschlüsse gibt es – Diebstahl, unbewachte Parkplätze, bestimmte Warenarten?
  • An wen und in welcher Form melde ich einen Schaden?

Wie Sie Schäden schon bei der Verladung vermeiden, steht unter Ware zur Verladung vorbereiten. Worauf Sie bei der Wahl des Frachtführers achten sollten, fasst der Beitrag Frachtführer auswählen zusammen.

Häufige Fragen

Wie viel zahlt der Frachtführer bei einem Schaden?
Den Schadenswert, höchstens aber 8,33 SZR je Kilogramm Rohgewicht der beschädigten oder fehlenden Ware – je nach Kurs rund 10 Euro pro kg.
Reicht die Versicherung des Frachtführers?
Bei schwerer Ware mit niedrigem Wert je Kilogramm meist ja. Bei leichter, wertvoller Ware lohnt sich eine eigene Warenversicherung.
Bis wann muss ich einen verdeckten Schaden melden?
Schriftlich binnen 7 Tagen nach Ablieferung; Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt.
Was trage ich in den CMR ein, wenn die Ware beschädigt ist?
Eine konkrete Beschreibung: Anzahl beschädigter oder fehlender Stücke und Art des Schadens. Lassen Sie den Fahrer gegenzeichnen.
Wann verjähren Ansprüche?
Nach CMR in der Regel nach einem Jahr, bei Vorsatz nach drei Jahren.